Gesundheitsvorsorge ("check up")
Die gute Nachricht: ab dem 01.04.2019 haben Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr den Anspruch auf eine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung zu Lasten Ihrer Krankenversicherung, dies jedoch bis zur Vollendung ihres 35. Lebensjahres nur einmalig.
Die schlechte Nachricht: gesetzlich Krankenversicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben nunmehr nur noch aller drei - statt wie bisher aller zwei - Kalenderjahre Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung. Allerdings wurde der Umfang der durchführbaren Laboruntersuchungen um die Parameter HDL- und LDL-Cholesterol sowie Triglyceride erweitert.
Teilnahmeberechtigte GKV-Versicherte:
Zwischen dem vollendeten 18. und 35.Lebensjahr einmalig, ab der Vollendung des 35. Lebensjahres dann kontinuierlich im Abstand von drei Kalenderjahren.
Teilnahmeberechtigte PKV-Versicherte:
Für Versicherte der PKV altersunabhängig mit erweitertem Leistungsumfang jährlich möglich.
Bewertung:
Aus Kostengründen ist der Leistungsumfang der Gesundheitsvorsorge in der gesetzlichen Krankenversicherung sehr reduziert, eine wirkliche Früherkennung von Erkrankungen oder Erkrankungsrisiken ist so eigentlich nicht möglich.
Trotzdem empfehlen wir Ihnen die Wahrnehmung dieser Gesundheitsprävention, da zumindest die regelmässige ärztliche Untersuchungen Rückschlüsse auf eventuell bestehende Erkrankungen zulässt und eine bereits bestehende "Zuckerkrankheit" (Diabetes mellitus) mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erfasst werden kann.
Organisatorisches:
Es sind zwei Termine für die erforderliche Blutabnahme und die ärztliche Untersuchung in der Praxis in unmittel- barem zeitlichen Zusammenhang notwendig.
Gesetzlicher Leistungsinhalt für GKV: Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie .
Sollten Sie als gesetzlich Krankenversicherter über den begrenzten Leistungsumfang der Vorsorgeuntersuchung hinaus weitere Untersuchungen wünschen, ist dies als Option nach Vorabsprache als Selbstzahlerleistung möglich. Bitte beachten Sie, das in diesem Fall unter Umständen ein zusätzlicher Termin erforderlich ist.
Mit Patienten der PKV vereinbaren wir die Termine individuell je nach erwünschtem Leistungsumfang.
Da insbesondere die ärztliche Untersuchung zur Gesundheitsvorsorge sehr zeitintensiv ist, planen wir die Untersuchungstermine mit grossem zeitlichen Vorlauf - bitte sprechen Sie uns rechtzeitig nach einem Termin an. Sollten Sie bereits vereinbarte Termin nicht einhalten können, informieren Sie und darüber bitte sobald als nur möglich!